Prüfungen
Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen gemäß DGUV 208-016 & BetrSich V, TRBS 2121
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach
VDE 0701-0702, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV
Das regelmäßige Prüfen der ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach DIN VDE 0701-0702 BGV A3,
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in den Betrieben,
Institutionen und Behörden tätigen Personen. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfung ist der jeweilige Unternehmer
oder Leiter. Er überträgt diese Verantwortung zumeist seiner verantwortlichen Elektrofachkraft oder wird einen
Elektrofachbetrieb mit den notwendigen Arbeiten beauftragen. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte die bereits mit dem
Thema „Prüfen von ortsveränderliche Geräten“ vertraut sind, aber sich scheuen auch mal mit anderen (alternativen)
Messmethoden eine Prüfung durch zu führen. Gleichfalls wird in der TRBS 1203 empfohlen in regelmäßigen Abständen sein
Wissen wieder aufzufrischen und zu vertiefen. Diese Herstellerneutrale Veranstaltung dient dazu die Messergebnisse kritisch zu
Betrachten und richtig zu Beurteilen
Rauchwarnmelder prüfen – gemäß DIN EN 14604 & DGUV Vorschrift 3
Die DIN EN 14604 legt fest, dass Rauchwarnmelder zuverlässige Detektions- und Alarmierungsmerkmale aufweisen müssen, um eine frühzeitige Warnung vor Rauchentwicklung zu gewährleisten. Im Rahmen der Überprüfung werden sowohl die Funktionsfähigkeit des akustischen Signals als auch die Stromversorgung (Batterie oder Netzbetrieb) kontrolliert. Die Verantwortung für Installation und Wartung obliegt in der Regel dem Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie, wobei länderspezifische Wohnbauverordnungen (z. B. Landesbauordnungen) diese Pflicht genauer regeln. Befähigt zur Überprüfung sind Personen, die mit den herstellerseitigen Vorgaben und den Anforderungen der Norm vertraut sind – das können Fachkräfte aus dem Bereich Gebäudetechnik, Hausmeisterdienste oder auch entsprechend geschulte Hausverwaltungen sein. Alle Prüfanforderungen und Funktionen sind in der DIN EN 14604 selbst und gegebenenfalls in ergänzenden nationalen Richtlinien beschrieben.
Prüfung der Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind. Die Befähigte Person ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz sowie die Prüfung der PSA gegen Absturz (DGUV-Grundsatz 312-906).